Wenn Sie den Stalker namentlich kennen, bietet Ihnen das Gewaltschutzgesetz die rechtliche Grundlage, um beim Amtsgericht eine Schutzanordnung gegen den Stalker zu erwirken. Die Schutzanordnung verbietet dem Stalker dauerhaft, sich z.B. in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihrer Arbeitsstelle aufzuhalten oder Verbindung über Telefon, Brief, SMS etc. mit Ihnen aufzunehmen. Verstößt der Stalker dagegen, macht er sich strafbar und Sie können bei der Polizei Anzeige gegen ihn erstatten.
(Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz)
Auch wenn Sie den Stalker nicht kennen, können Sie bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Die Polizei hat dann die Möglichkeit, den Stalker zu ermitteln. Ein neues Gesetz zum Schutz von Stalking-Opfern verbessert die rechtlichen Möglichkeiten. Es stellt Belästigungen unter Strafe und erweitert damit den Katalog möglicher strafbarer Handlungen, die ein Stalker ausübt.
Weitere Informationen auch in anderen Sprachen unter: www.gewaltschutz-muenster.de